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Beiträge zur Geschichte der deutschen Feuerwehren von 1933 bis 1945

Die hier entstehende Internetseite will dazu beitragen, die Entwicklung der deutschen Feuerwehren während der Herrschaft der Nationalsozialisten von 1933 bis 1945 zu dokumentieren.

Mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten 1933 wurden Vereine und viele Einrichtungen gleichgeschaltet. Davon waren auch die Feuerwehren betroffen. Das preußische "Gesetz über das Feuerlöschwesen" vom 15. Dezember 1933 unterstellte die Berufsfeuerwehren, freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der Ortspolizeiverwaltung und den Polizeiaufsichtsbehörden. Die Feuerwehren wurden in Feuerlöschpolizei umbenannt und die Dienstgrade denen der Polizei angepasst. Obwohl das Gesetz die Bezeichnung "Feuerlöschpolizei" nicht verwendete, etablierte sie sich als neue Bezeichnung für die Feuerwehren.

In Ergänzung zum preußischen Gesetz über das Feuerlöschwesen erließ das Reichsministerium des Inneren (RMdI) am 12.1.1936 einen Erlass, der die nichtpreußischen Länder aufforderte, sich der preußischen Neuordnung des Feuerlöschwesens anzuschließen und die Feuerwehren ihres Zuständigkeitsbereich den örtlichen Polizeibehörden zu unterstellen.

Nachdem 1937 daran gedacht worden war, die Freiwilligen Feuerwehren als "Feuerwehrstürme" in die SA zu übernehmen, wurden sie am 23. November 1938 mit dem für das gesamte Reich gültigen "Gesetz über das Feuerlöschwesen" als technische Polizeitruppe der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern unterstellt. Damit unterstanden sie der Befehlsgewalt des Reichsführers der SS und des Chefs der deutschen Polizei. Für die Berufsfeuerwehren galt ab sofort die Bezeichnung "Feuerschutzpolizei" (FSchP), die freiwilligen Feuerwehren erhielten den Status einer Hilfstruppe der Ordnungspolizei, führten aber weiterhin die Bezeichnung "Freiwillige Feuerwehr". Äußerlich sichtbares Zeichen des politischen Wandels war der Wechsel der Fahrzeuganstriche vom Rot zum Tannengrün der Polizei sowie die Verwendung der Hoheitsabzeichen der Ordnungspolizei an Fahrzeugen und Uniformen.

Mit der Einverleibung der Feuerwehren in das nationalsozialistische Regime wurden die Feuerwehren ein Teil des zentralen Herrschaftsinstruments des NS-Regimes. Aus der Idee der zivilgesellschaftlichen Selbsthilfevereinigung wurde ein unverzichtbarer Bestandteil der totalitären Staatsführung. Die alten Werte - Kameradschaft und Hilfsbereitschaft - ordneten sich den politischen Zielen des Regimes unter. Der tradierte Leitspruch "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" galt zumindest in der Reichsprogromnacht, in der Feuerwehrmänner zu Brandstiftern wurden, vielfach nicht mehr. Die alliierten Luftangriffe auf Deutschland machten viele Feuerwehrleute zu Opfern gerade jenes Feuersturms, an dessen Entzündung sie direkt oder indirekt, aktiv unterstützend, wissentlich oder wegschauend mitgewirkt hatten.

Die Zeit des Nationalsozialismus  kann damit zweifellos als schwarzes und eher unrühmliches Kapitel im Geschichtsbuch des deutschen Feuerwehrwesens bezeichnet werden.

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